INFRASense – Teilnehmervertrag  
 

1 Geltungsbereich  

Bitte lesen Sie diesen Teilnehmervertrag sorgfältig. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (im folgenden Teilnehmer) an der Studie INFRASense zur Gewinnung und Auswertung von Radverkehrsdaten und dem für die Datenerhebung verantwortlichen Projektpartner Baron mobility service GmbH (im folgenden Anbieter) im Verbundprojekt INFRASense. Geregelt wird der Einsatz der zur Verfügung gestellten Sensoren zur Datenerfassung durch die Teilnehmer (im folgenden Sensor), die im Rahmen des Projekts INFRASense durch den Projektpartner CoSynth GmbH & Co.KG entwickelt wurden. Geregelt wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer einschließlich der Auswertung der Daten durch den Projektpartner Carl von Ossietzky Universität Oldenburg und Wordiety GmbH. 

Mit der Anmeldung als Teilnehmer für das Projekt INFRASense stimmen Sie diesem Teilnehmervertrag zu, was zur Schließung einer rechtswirksamen Vereinbarung mit Ihnen und der Baron mobility service GmbH führt. 


2 Vertragsgegenstand  

(1) Mit dem Schließen dieses Vertrags werden Sie Teilnehmer einer Studie des Forschungsprojekts INFRASense, deren Zweck darin besteht, die Möglichkeiten der Sensordatenerfassung und -analyse für die Radinfrastrukturplanung zu erforschen. Im Verlauf der Studie werden zu diesem Zweck mit Ihrer Hilfe Radverkehrsdaten erhoben und ausgewertet. Dazu erhalten Sie das Recht, die im Rahmen des Projekts INFRASense entwickelten Sensoren zu nutzen, um sie dann wieder dem Anbieter zur Verfügung zu stellen. Die kostenlose Nutzung ist ausschließlich zu eigenen, nicht gewerblichen Zwecken gestattet.  

( 2) Der Sensor ermittelt Daten zu Position (inkl. Höhe), Uhrzeit, Ausrichtung, Lage, Beschleunigung, Temperatur, Luftdruck und relative Luftfeuchtigkeit. Alle Daten werden verschlüsselt auf einem internen Speicher im Sensor zwischengespeichert. Ein Zugriff ist nur über die im Projekt entwickelte Smartphone-App BIQEmonitor möglich, mit der die Sensordaten den Projektpartner worldiety verschlüsselt übermittelt werden. Im Anschluss an den Erhebungszeitraum werden die Daten pseudonymisiert, d. h. getrennt von Ihrem Namen und Ihrer Anschrift zur Auswertung weitergegeben. Sie werden in dieser Form an Mitarbeiter des Projektpartners der Abteilung Wirtschaftsinformatik (VLBA) der Universität Oldenburg weitergeleitet und anschließend in den Gesamtbestand der Daten übernommen. Auf Basis des Gesamtbestands an Daten werden verschiedene Analysen und Auswertungen durchgeführt. Die Ergebnisdaten sind völlig anonym und nicht mehr auf einzelne Personen rückführbar. 

(3) Der Sensor ist für die Anbringung an Fahrrädern zur Erfassung von Radverkehrsdaten entwickelt worden.  

(4) Das Projekt INFRASense wurde explizit vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) darum gebeten, die erfassten Daten auch anderen vom mFUND des BMDV geförderten Projekten für Analysen im Bereich Radverkehr zur Verfügung zu stellen, beispielsweise durch die Bereitstellung der Daten in der mCLOUD des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Die Weitergabe an Dritte wird, soweit wie möglich anonymisiert und nur insofern erfolgen, wie es für die Erforschung von Radverkehrsdaten im Rahmen des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geförderten Projekte notwendig ist. Wir werden bei der Weitergabe der Daten selbstverständlich die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.  

(5) Wesentlicher Bestandteil des Projektes ist die Erhebung und spätere Auswertung der unter (2) genannten Daten durch die INFRASense Projektpartner. Bei der Registrierung als Teilnehmer willigen Sie daher auch in die Erfassung und Auswertung der betreffenden Daten zu Forschungszwecken durch die Projektpartner ein, wie es in unseren gesonderten Datenschutzinformation näher erläutert wird. 


3 Mindestalter  

Um an dem Projekt als Proband teilnehmen zu dürfen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. 
 

4 Leistung durch den Anbieter  

(1) Der Gegenstand der Leistung des Anbieters gegenüber den Teilnehmern ist ausschließlich die Zurverfügungstellung der unter Vertragsgegenstand beschriebenen Sensoren und der BIQEmonitor Smartphone App zur Erfassung von Radverkehrsdaten.  

(2) Im Rahmen der Nutzung der Sensoren werden die von Ihnen erfassten Daten auf einem internen Speicher im Sensor verschlüsselt zwischengespeichert. Die Sensordaten können mit Hilfe der BIQEmonitor Smartphone App, die im Rahmen des Projektes entwickelt wurde, an den Projektpartner übertragen werden. Hierbei findet eine Zwischenspeicherung der Sensordaten in der App statt, bis die Übertragung abgeschlossen ist.  

(3) Das Zurverfügungstellen und die Nutzung der Sensoren und der BIQEmonitor Smartphone App sind für die Teilnehmer kostenlos.  
 

5 Allgemeine Pflichten des Teilnehmers  

(1) Im Rahmen der Teilnahme sind Sie verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften und die Pflichten aus diesem Teilnehmervertrag einzuhalten und die Rechte Dritter nicht zu verletzen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, sich mit Ihrem Klarnamen bei der Registrierung anzumelden. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer nach vorheriger Mahnung von der Teilnahme auszuschließen. Die Entscheidung trifft der Anbieter nach billigem Ermessen. 

(2) Mit der Zustimmung zu diesem Teilnehmervertrag erklären Sie sich bereit, sämtliche Rechte an den von Ihnen erfassten Daten (Sensordaten und Appdaten aus der BIQEmonitor App), zu dem in diesem Teilnehmervertrag bestimmten Zweck (Vertragsgegenstand), an den Anbieter sowie die Projektpartner zu übertragen.  

(3) Der Teilnehmer übernimmt mit der Registrierung die Pflicht, die Sensoren an den vorher abgesprochenen Orten zu den vereinbarten Zeiten abzuholen und wieder zurückzubringen. Des Weiteren erklärt sich der Teilnehmer bereit für eventuelle Rückfragen zur Sensornutzung und Projektdurchführung bereitzustehen.  

(4) Bei Verlust des Sensors ist der Teilnehmer dazu verpflichtet, diesen Verlust dem Anbieter zeitnah mitzuteilen.  

(5) Sie sind dazu verpflichtet den Sensor während des Erhebungszeitraums an Ihr Fahrrad anzubringen. Falls sich die Befestigung des Sensors löst und dieser nicht mehr am Fahrrad angebracht werden kann, sind Sie dazu verpflichtet den Anbieter zeitnah zu informieren, damit das Problem nach Möglichkeit behoben werden kann. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die baron mobility service GmbH.  

(6) Sie haben die Verpflichtung, die zur Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Daten (Vertragsdaten) bereitzustellen. Nähere Informationen zur Verarbeitung der Vertragsdaten finden Sie in der gesonderten Datenschutzinformation.  


6 Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkungen  

(1) Bei Verlust durch Diebstahl haftet der Teilnehmer nicht für den dadurch verursachten Schaden.  

(2) Dem Teilnehmer ist es untersagt, die Sensoren zweckwidrig zu nutzen, zu öffnen, zu ändern, zu modifizieren und mutwillig zu zerstören. Ein Verstoß gegen den vereinbarten Nutzungsumfang führt zu einem Schadensersatzanspruch gegen den Teilnehmer in Höhe des daraus resultierenden Schadens. 

(3) Im Rahmen der Nutzung der Sensoren werden die von den Nutzern generierten Daten auf einem internen Speicher im Sensor verschlüsselt gespeichert. Im Falle eines Diebstahls des Sensors übernimmt der Anbieter und das weitere Projektkonsortium keine Haftung für Schäden, die durch die auf dem Sensor gespeicherten Daten, verursacht werden.  

(4) Die Haftung des Anbieters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitglieds des Projektkonsortiums oder Erfüllungsgehilfe des Anbieters beruhen. Weiterhin umfasst der Haftungsausschluss keine Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Mitglieds des Projektkonsortiums oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.  


7 Sonstige Bedingungen  

(1) Der Anbieter behält sich vor, im Fall von mehr als 250 Registrierungen für die Sensornutzung pro Erhebungsrunde, eine Auswahl der Teilnehmer zu treffen. Für diese Auswahl werden die bei der Registrierung angegebene Altersgruppe, Radnutzungsverhalten und Postleitzahl genutzt. Das Ziel ist Teilnehmer aus allen Altersgruppen und allen Stadtteilen in das Projekt einzubinden, um eine möglichst gute Repräsentanz der Daten und der daraus gewonnenen Ergebnisse zu erzielen. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis, falls Sie trotz Registrierung nicht als Teilnehmer im Projekt INFRASense teilnehmen dürfen.  

(2) Der Anbieter behält sich vor, die erhobenen Daten im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Forschungsprojekten aus dem Bereich der Radverkehrsplanung und -infrastruktur zu wissenschaftlichen Zwecken in einer anonymisierten Form (aggregiert und mit zufällig gekürzten Start- und Endpunkten der Routen) weiterzugeben.  


  8 Datenschutzbestimmungen  

Über die Datenverarbeitung auf der Grundlage gesetzlicher Erlaubnisse und zum Verarbeiten der Nutzerdaten informieren Sie die gesonderten Datenschutzinformation. 


9 Kündigung des Vertrags   

Die Kündigung des Vertrages ist bis zur Übergabe der Sensoren jederzeit möglich. Nach Übergabe der Sensoren besteht weiterhin ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für die außerordentliche Kündigung ist die zeitnahe Rückgabe des Sensors unbedingt erforderlich. Für eine außerordentliche Kündigung des Vertrages wenden Sie sich bitte an die baron mobility service GmbH. 


10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht  

Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlich Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Oldenburg (Oldb), Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen. 

Die vorliegenden Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 


11 Änderungsvorbehalt  

Der Anbieter behält sich eine Änderung dieses Teilnehmervertrags vor. Der Anbieter informiert den Teilnehmer über Änderungen dieses Teilnehmervertrags mittels einer E-Mail. Widerspricht der Teilnehmer dieser Änderung binnen vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung nicht, so wird von seinem Einverständnis ausgegangen. Sollte ein Widerspruch erfolgen, wird der Teilnehmervertrag in der vorherigen Fassung fortgeführt. In diesem Fall hat der Anbieter jedoch das Recht den Teilnehmervertrag innerhalb von vier Wochen zu kündigen. 


12 Salvatorische Klausel  

Sofern einzelne Regelungen unwirksam sein sollten oder werden, hat dies keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieses Teilnehmervertrags.